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Enerige & Management > Stark Im Wind - Der Offshore-Wind-„Giftcocktail“
Quelle: E&M
STARK IM WIND:
Der Offshore-Wind-„Giftcocktail“
Erstmals ist auch eine deutsche Ausschreibung für Windkraftmeeresflächen geplatzt. Die „toxischen“ Regeln dafür müssen langfristig CfD weichen. Das BMWE gibt ein giftiges Topping dazu.
 
Stell dir vor, du hast die Chance, an einem Tag je eine Nordseefläche für 2.000 und für 500 MW für lau zu erwerben, und keiner tut’s. Genau das ist am 1. September bei der Ausschreibung von „N-10.1“ und „N-10.2“ geschehen, das erste Mal in Deutschland, nachdem zuvor in Dänemark und Holland Flächenvergaben geplatzt waren, bei denen Subventionen ausgeschlossen waren und Zahlungsbereitschaft belohnt wurde.

Damit endet die „Erfolgsgeschichte“ der deutschen Offshore-Windausschreibungen, die seit 2018 mit subventionsfreien Zuschlägen begann, 2021 mit für alle unbefriedigenden Losentscheiden aus mehreren Null-Cent-Geboten weiterging und im Juni 2023 mit der ersten ganz auf Zahlungsbereitschaft gemünzten, dynamischen elektronischen Auktion mehr als 7,3 Milliarden Euro für 7.000 MW erbrachte. Die „Erfolgsgeschichte“ war eine für den Staat, der ein Zehntel davon gleich vereinnahmte; die restlichen 90 Prozent gingen an die Meeresübertragungsnetzbetreiber, die damit nach dem Willen des Staates ihre Entgelte und damit die Stromendpreise senkten.

Ob sie eine für die Neueindringlinge BP und Total war, nachdem die Großhandelspreise gefallen und die Errichtungskosten gestiegen sind, wird sich erst noch erweisen. Im Schnitt zahlten die Windmüller im Juni 2023 und 2024 1,6 Milliarden Euro pro 1.000 MW. Einen 2.000-MW-Offshore-Windpark zu bauen, kostet heute ohnehin schon 6 Milliarden Euro, so Stefan Thimm, Geschäftsführer der im Bundesverband Offshore-Windenergie (BWO) zusammengeschlossenen Betreiber deutscher Windparks auf See, in einer ersten Reaktion vor der Presse auf die jetzige geplatzte Auktion. Zwei Monate früher, im Juni 2025, hatte Total „nur“ 180 Millionen Euro für 1.000 MW zahlen müssen und lediglich einen Mitbieter, wo es ein Jahr zuvor noch acht gewesen waren.
 Das „toxische“ Ausschreibungsdesign
Dies hatte der BWO damals schon als Zeichen nachlassenden Interesses globaler Investoren gewertet. Das liege an dem „Giftcocktail“ des deutschen Offshore-Windauktionsdesigns, das nach dem Vorbild der Mobilfunkauktionen vor allem öffentliche und halböffentliche Kassen und Zwecke (er)füllen soll. Stefan Thimm hatte schon vor einem Platzen der Augustrunde gewarnt und sprach danach von einem „Scheitern mit Ansage“ und einem „toxischen Design“.

Abschreckend seien auch regulatorische Lasten auf den Zuschlagsflächen, so die Vorschrift, binnen eines halben Jahres nach Netzanschluss fertig zu sein, und die Vorschrift, 10 bis 20 Prozent mehr MW zu errichten, als der Netzanschluss ableiten kann. Der BWO und andere Verbände wollen die Entscheidung über das Ausmaß dieses sogenannten Overplanting dem Eigeninteresse des Offshore-Windprojektierers an einem hohen Stromerlös überlassen wissen. Dieser verringert sich aber, wenn zu dicht errichtet wird, weil sich die Windräder dann gegenseitig den unverwirbelten Wind wegnehmen. Schließlich muss nach 25 Jahren gar alles weggeräumt werden, einschließlich Fundamenten und Kolkschutz, auch wenn sich um ihn herum neue hochwertige Biotope gebildet haben.

Die Zeit für einen Remix wird knapp

Dass nur das parlamentarische Restjahr 2025 für ein Redesign der Ausschreibungen in Form einer weiteren Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes übrig bleibt − will man nicht den Ausbaupfad selbst infrage stellen −, dürfte unumstritten sein. Schließlich wurden dieses Jahr nur 1.000 MW vergeben, nämlich die an Total im Juni, laut Gesetz hätten es aber 3.000 bis 5.000 MW sein sollen. Und die geplatzten 2.500 MW werden nach bisheriger Rechtslage per 1. Juni 2026 noch mal ausgeschrieben und einfach auf die ohnehin vorgesehenen zweimal 1.000 MW draufgepackt. Damit müssen Interessenten erneut auf vier Flächen gleichzeitig bieten, um wenigstens eine zu bekommen, auf die verschobenen zwei Flächen dürfen aber auch Subventionsangebote gemacht werden.

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) erwähnte in einer ersten Reaktion auf den Rückschlag vor der Presse, dass sich ihr Haus das britische System genauer anschaue. Es beruht auf Rückwärtsauktionen für sogenannte zweiseitige Differenzverträge (CfD, siehe Kasten), also für Subventionen. Der Unterschied zu den deutschen Subventionen besteht darin, dass die Windparkbetreiber Fördergelder auch zurückzahlen müssen, wenn sie am Markt mehr erlösen als den CfD-Preis.

Was zweiseitige CfD sind

Zweiseitige Differenzverträge (CfD) sind wettbewerblich ermittelte Power Purchase Agreements (PPA) mit einem Garantiepreis für den eingespeisten Strom in Cent/kWh zwischen Kraftwerksvermarkter und dem Staat − statt eines Abnehmers aus der Wirtschaft. Liegen die Großhandelspreise unter dem CfD-Zuschlagspreis, bekommt der Kraftwerksvermarkter die Differenz vom Staat. Liegen sie aber darüber, wird die Differenz vom Staat abgeschöpft. Das ist der große Unterschied etwa zum deutschen Subventionssystem. Die EU verlangt von den Mitgliedstaaten, bis Ende 2026 zu zweiseitigen CfD überzugehen.

Diesen Passus von Reiches Rede begrüßte der BWO. Aber wahrscheinlich weiß die ehemalige VKU- und Westenergie-Chefin Reiche ohnehin, dass sie früher oder später in diese Richtung gehen muss: Deutschland wie jedes andere EU-Mitglied auch muss bis Ende 2026 sein Förderregime auf CfD umstellen, so will es die EU in ihrer Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III. Im Wesentlichen soll das die im Herbst anstehende EEG-Novelle umsetzen (siehe auch Seite 3). BWO, der allgemeine Energieverband BDEW und andere fordern im selben Atemzug, Power Purchase Agreements (PPA) als eine zentrale Refinanzierungsmöglichkeit ungeförderter Erneuerbaren-Parks zu erhalten.

Reiche mischt ein bisschen Trump rein

Katherina Reiche versuchte sich ebenfalls in der Ursachenforschung für das Platzen der Ausschreibung − und mischte dabei einen Löffel Donald Trump in ihren Redecocktail, nämlich einen Mix aus thematischer Unbedarftheit und einem Angriff auf eine ihr unterstellte Bundesbehörde: Sie nannte als eine mögliche Erklärung, die ungeliebten Flächen N-10.1 und N-10.2 könnten geologisch ungeeignet sein.

Dabei sind sie vom Bundesamt für Seeschifffahrt (BSH) untersucht und für geeignet erklärt worden. Im August kommen immer untersuchte Flächen unter den Hammer, die Juniflächen müssen die Projektierer selbst begutachten. Und das BSH nahm nicht nur den geologischen Baugrund unter die Lupe, sondern auch die Meeresumwelt, Wind- und ozeanografische Verhältnisse und, und, und.

Wer hat jetzt recht: die Politikerin oder die Fachleute von der BSH-Abteilung „Ordnung des Meeres“ unter Nico Nolte? BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm teilte einen Tag später vor der Presse auf eine Frage von E&M die Expertise des BSH. „Die Flächen sind geeignet. Alles andere ist Ablenkung!“

Pikant: BSH-Präsident Helge Heegewaldts Karriere ist eng mit Katherina Reiche verbunden, war er mit ihr doch in der Ära Merkel, als sie Parlamentarische Staatssekretärin war, erst ins Umwelt- und dann ins Verkehrsressort gewechselt. Jetzt stellte er sich nicht öffentlich vor seine Beamten, die Pressestelle verwies auf Reiches BMWE. Von dort kam ein halbes Zurückrudern: „Das BMWE hat volles Vertrauen in die Arbeit des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie.“ Reiche habe lediglich „abstrakt auf mögliche Faktoren hingewiesen, die eine Rolle spielen könnten“. Und sie habe ja auch „das allgemein herausfordernde Marktumfeld für die Offshore-Windenergie“ erwähnt.

In ihrer eilig einberufenen Pressekonferenz hatte Reiche also eine Kostprobe ihres Stils gegeben. Im Restjahr 2025 werden auch die Ergebnisse des von ihr angestoßenen umfassenden Monitorings der Energiewende durch das Energiewirtschaftliche Institut der Uni Köln (EWI) und BET erwartet. Die Auswahl des EWI als Aperitif-Zutat wurde in der Erneuerbaren-Lobby schon mal kritisiert. Man darf darauf gespannt sein, welchen Digestif Katherina Reiche anrührt, wenn das Papier da ist. 
 
Die Offshore-Ausschreibungen seit der ungedeckelten Gebotskomponente
Termin Fläche/Name MW Zuschlag an ... > eingelöstes Eintrittsrecht Mio. ¤/MW Mrd. ¤
2023 Juni N-11.1 2.000 BP 1,83 3,66
  N-12.1 2.000 Total 1,875 3,75
  N-12.2 2.000 BP 1,56 3,12
  O-2.2 1.000 Total 2,07 2,07
2023 August N-3.5 420 RWE > RWE 0,436* 0,18*
  N-3.6 480 RWE > RWE 0,436* 0,2*
  N-6.6 „Nordlicht II“ 630 RWE > Vattenfall 0,436* 0,27*
  N-6.7 „Waterkant“ 270 Luxcara 0,436* 0,12*
2024 Juni N-11.2 „Offshore Wind One“ 1.500 Total 1,305 1,96
  N-12.3 1.000 EnBW 1,065 1,07
2024 August N-9.1 „Offshore Wind Four“ 2.000 RWE ** ?
  N-9.2 „Offshore Wind Four“ 2.000 RWE ** ?
  N-9.3 „Waterekke“ 1.500 Luxcara ** ?
2025 Juni N-9.4 1.000 Total 0,180 0,18
2025 August N-10.1 2.000
  N-10.2 500
Quellen: Bundesnetzagentur, Recherchen und Berechnungen von E&M (Juni: nicht untersuchte Flächen; August: untersuchte Flächen)
* Durchschnittswert aller vier Flächen; ** keine Zahlen verfügbar
 
Die Flächen N-10.1 und 10.2 (grau) direkt nordwestlich der violetten Wasserstoffgewinnungszone SEN 1 wollte am 1. August keiner haben. Sie werden nach bisheriger Rechtslage am 1. Juni 2026 noch mal versteigert, parallel zu N-12.4 und N-12.5
Quelle: Wab
 

Georg Eble
Redakteur
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